Aktuell zum 08. Mai 2024

Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) gelten für alle zwischen der Perun IT Security GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Die AGB gelten nur für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die AGB finden keine Anwendung auf Geschäfte mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, es sei denn, die Perun IT Security GmbH hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Perun IT Security GmbH den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsgegenstand

Die Perun IT Security GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) erbringt im Rahmen der abgeschlossenen Verträge die dort vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).

Die Leistungen umfassen unter anderem Dienstleistungen im Bereich IT-Sicherheit, Incident Response, sowie die Bereitstellung und Integration von Software- und Hardwareprodukten.

Je nach Vereinbarung erbringt die Perun IT Security GmbH die folgenden Professional Services:

  • Implementierungsprojekte im Bereich IT und IT Sicherheit
  • Sicherheitsbewertung und Schwachstellenanalyse
  • Sicherheitsüberprüfung und Anforderungsanalyse
  • Wartung und Überprüfung von Sicherheitssystemen
  • Vorträge und Schulungen
  • Managed Security Services
  • Technische Beratung
  • Lizenzen und Hardware

Wird laut Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen vereinbart, so handelt es sich um Projekte im Rahmen der erteilten Aufträge, nicht um Arbeitsverhältnisse. Die von der Perun IT Security GmbH eingesetzten Berater sind in der Durchführung der Aufträge frei, berücksichtigen jedoch die Projektanforderungen des Auftraggebers.

§ 3 Vertragsschluss

  • Angebot und Annahme: Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nur, wenn ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist. Der Auftraggeber muss ein Angebot des Auftragnehmers annehmen. Angebote enthalten die wesentlichen Leistungsbestandteile nebst Anlagen. Der Auftragnehmer hält sich regelmäßig eine Woche an sein Angebot gebunden.
  • Bestellungen und Auftragsbestätigungen: Bestellungen des Auftraggebers sind für ihn verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung schriftlich bestätigt oder den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
  • Vorverhandlungen: Maßgebend für die Art und Weise der Leistungserbringung sind die Vertragsunterlagen. Vorverhandlungen oder Aussagen der Perun IT Security GmbH sind nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie sind schriftlich festgehalten.
  • Kostenvoranschläge: Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich, es sei denn, eine Bindung wurde ausdrücklich zugesagt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Preise: Alle Preisangaben sind in Euro und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.
  • Abrechnung: Die Leistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. Zusätzliche Aufwände, die über die geschätzten Aufwände hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
  • Fälligkeit: Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Incident Response-Leistungen beträgt das Zahlungsziel 5 Tage.
  • Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden Zinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
  • Preisangaben: Preisangaben sind freibleibend und können sich ändern.
  • Zuschläge: Für Dienstleistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden Zuschläge berechnet.
  • Taktung: Abrechnung erfolgt je nach Einsatz remote im 0,25-Stunden-Takt oder vor Ort mit einer Mindestabrechnung von einem Tag.
  • Stundensatz: Liegt keine Vereinbarung vor, beträgt der Stundensatz für Incident Response-Leistungen 350,00 € pro Stunde.
  • Reisekosten und Spesen: Reisekosten und Spesen werden je nach Aufwand abgerechnet. Gefahrene Reisekilometer werden mit 0,75 € pro Kilometer berechnet.

§ 5 Liefertermine und Lieferzeiten

  • Verbindlichkeit: Liefertermine und Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart. Die Lieferung erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit.
  • Ermessen: Sofern kein fester Liefertermin vereinbart ist, bestimmt der Auftragnehmer die Lieferzeit nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB.
  • Änderungen und Ergänzungen des Auftrags: Änderungen des Auftrags durch den Auftraggeber, die die Lieferung beeinflussen, verschieben den Liefertermin, sofern die Parteien einen neuen Liefertermin vereinbart haben.
  • Verschiebung des Liefertermins: Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich, wenn der Auftraggeber mit seinen Pflichten in Verzug ist oder der Auftragnehmer durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, an der Lieferung gehindert wird.
  • Teillieferungen: Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

  • Gefahrübergang: Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben oder das Lager zwecks Versand verlassen hat. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die nicht dem Auftragnehmer zuzuschreiben sind, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
  • Verpackung, Versand und Versicherung: Der Auftragnehmer wählt den Versand nach billigem Ermessen. Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung trägt der Auftraggeber.
  • Rügepflicht: Der Auftraggeber hat die Lieferung unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und Mängel unverzüglich dem Transporteur und dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die Perun IT Security GmbH behält sich das Eigentum an verkaufter Ware bis zum Eingang aller Zahlungen vor. Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich informieren und Auskunft geben. Bei Zahlungsverzug ist die Perun IT Security GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

§ 9 Mängelgewährleistungsansprüche

Die Gewährleistung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber muss Mängel umgehend melden und den Auftragnehmer bei der Untersuchung und Beseitigung unterstützen. Bei berechtigten Mängeln kann der Auftraggeber zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Weitere Rechte sind erst nach mehrfach fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen zulässig.

§ 10 Haftung und Schadensersatz

Die Haftung des Auftragnehmers bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt ist.

§ 11 Sonstiges

  • Rechtswahl: Alle Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz der Perun IT Security GmbH.
  • Übersetzungen: Bei Übersetzungen ist die deutsche Version maßgebend.
  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Parteien werden eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

§ 12 Datenschutz

Die Perun IT Security GmbH behandelt personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Einzelheiten sind in der Datenschutzrichtlinie geregelt.

§ 13 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 14 Änderungen der AGB

Die Perun IT Security GmbH behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht.

§ 15 Schlussbestimmungen

  • Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  • Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.